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Die Tätigkeit des Bodenlegers ist sicher keine leichte. Allein die körperliche Anstrengung während der überwiegend knienden Arbeit mit durchaus schweren und sperrigen Materialien wie Teppich, Fliesen, Laminat oder Parkett. Wenn sich ein Bodenleger selbstständig macht, eröffnet er damit einen gewerblichen Betrieb. Die Ausstattung des Gewerbes sollte berufstypisch sein. Denn was soll jemand beim Teppich verlegen mit einer Friseur-Schere? Da müssen schon die richtigen Maschinen und Handwerkszeuge her. Wenn zusätzlich noch ein Geschäft für Renovierungsbedarf eröffnet wird, ist natürlich auch eine nötig. Denn der Verkauf von berufstypischen Waren wie Bodenbeläge, Tapeten, Gardinen und entsprechendes Zubehör muss erfasst und übersichtlich dargestellt werden. Je nach Betriebsgröße reicht sicher mancherorts eine , die wenige Artikel einfach registriert und verschiedenen Warengruppen zuordnet. Wenn aber schon das Warensortiment recht groß ist, kann auch ein mit leistungsstärkerer sinnvoll sein. Denn hierüber können dann nicht nur die an Privatkunden verkauften Artikel registriert werden, sondern auch Aufträge erfasst und nach Status verwaltet werden. Die eigentliche Aufgabe des Bodenlegers ist natürlich nicht die Arbeit an den verschiedenen , sondern die Auftragserledigung und das Verlegen von Bodenbelägen. Hierzu bieten Gewerbeausstatter die passenden Maschinen und Werkzeuge an. Die groben Kategorien hierbei sind Arbeitsschutz, Befestigung und Nägel, Belagsverschweißung, Bodenbelagsentfernung, Bohren & Schrauben & Sägen, diverse Materialien, Kellen & Spachtel, Klebebänder & Klebstoffe, kleben & heften & nageln, Hebelschneider, Metallprofile, MESZ-&Prüfgeräte, Meßwerkzeuge, Nahtstreifenschneider, Werkzeug &Profile für Parkett & Laminat, Reinigungs- & Polierscheiben, Scheren, Schleifmittel, sonstiges Werkzeug, Staubschutz & -sauger, sowie Teppichbodenverspannungen. Dass der Bodenleger auf dem Weg zum Kunden also nicht mit einem Kleinwagen sondern mit einem Kleintransporter daherkommt, ist verständlich. Für diesen Beruf muss man sicher in körperlich bester Verfassung sein. Ich selbst würde dann ebenso gern den Laden des Betriebsinhabers übernehmen und leiten. Denn mit der Kundenberatung bin ich viel vertrauter, als mit den handwerklichen Tätigkeiten. Auch das Bedienen der Endgeräte von oder Kassensystemen geht mir so viel leichter von der Hand, als auf den Knien über den Boden zu rutschen. Wie dem auch sei. Der Betriebsinhaber entscheidet selbst, ob ein Laden eröffnet wird, welche Waren angeboten werden und welches System als Kasse genutzt wird. Ich weiß von einem Betrieb in meinem Wohnort, dass mehrere Mitarbeiter täglich unterwegs zu Kunden sind um dort Bodenbeläge zu erneuern. Der Chef selbst ist meist im Geschäft, wo Tapeten, Gardinen, Bodenbeläge, Wandfarben und vieles Zubehör für den Privathaushalt verkauft werden. Es ist dort eine Registrierkasse in Betrieb, die mit einfacher aber ausreichender Verkäufe registriert und am Tagesende mit der Abrechnung der aufsummiert. Dabei könnte es sich speziell für diesen Betrieb lohnen, ein Kassensystem anzuschaffen, damit nicht nur besagte Warenverkäufe registriert werden. Auch die Auftragsbearbeitung kann nach Status erfasst werden, und auch die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter könnte über die leistungsfähige erfolgen.

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